Hartig GmbH – Allgäuer Insektengitter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich anerkannt werden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich zugesagt worden sind.

4. Zahlung

4.1. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

4.2. Verzugszinsen werden in der gesetzlichen Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

4.3. Skontoabzüge sind nur berechtigt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

5. Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Werklohns in unserem Eigentum.

6. Kündigung nach § 648 BGB

Im Fall einer Vertragskündigung durch den Kunden gemäß § 648 BGB sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Es wird vermutet, dass uns danach 15 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen entgangenen Gewinns bleibt uns vorbehalten.

7. Montage

Vor Beginn der Montage müssen die für die Ausführung unserer Leistungen notwendigen Bedingungen und die Voraussetzungen dafür vom Kunden geschaffen sein, dass unsere Liefergegenstände reibungslos bis zur Einbaustelle transportiert werden können. Insbesondere müssen alle Vorarbeiten so weit fertig gestellt sein, dass die Montage sofort nach Ankunft der Monteure begonnen und ohne Unterbrechung oder Behinderung sowie ohne Gefährdung ihrer Sicherheit durchgeführt werden kann.

8. Mängelansprüche

8.1. Bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Wir haften auf Schadensersatz allerdings nur nach Maßgabe von Ziffer 9. dieser Bedingungen. Ist der Kunde Unternehmer und handelt es sich bei unserer Lieferung oder Leistung nicht um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder um ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.

8.2. Etwaige von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen der Hersteller, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

9. Haftung

9.1. Wir haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

9.3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Schadensersatz statt der Leistung

Können wir Schadensersatz statt der Leistung verlangen, beträgt dieser 15 % der vereinbarten Netto-Vergütung ohne Abzüge, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt uns vorbehalten.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Absatz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

11.3. Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Hartig GmbH, also Mauerstetten.

11.4. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz: Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter: https://www.hartig.de/datenschutz.

Auf Wunsch händigen wir Ihnen diese Informationen auch gerne aus.

HARTIG GmbH, Mauerstetten
Stand: 04/2023

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